Krankenversicherung in Georgien

Zusatzversicherung für Touristen aus Deutschland

Es gibt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Georgien kein Abkommen zur Krankenversicherung. Dies bedeutet, daß die Anforderungsscheine für einen Krankenbehandlung im Ausland nicht gelten. Für die Kosten einer Behandlung muss man in der Regel selbst aufkommen.

Zu diesem Zweck bieten viele Krankenkassen allerdings eine recht preiswerte private Zusatzversicherung an, mit der man in diesem Falle versichert ist. Sollten Kosten für eine Behandlung oder einen Krankentransport anfallen, so können Sie die Rechnung nach Ihrer Rückkehr bei der Versicherung einreichen und bekommen sie nachträglich erstattet.