Ministerrat stimmt Visafreiheit für Georgien zu

Der Ministerrat der Europäischen Union hat am 27. Februar 2017 die Visafreiheit für georgische Staatbürger verabschiedet. Die Neuregelung zur Einreise georgischer Staatsbürger soll nun wahrscheinlich gegen Ende März 2017, 20 Tage nach der offiziellen Verabschiedung der Regelung, in Kraft treten. Damit können sich georgische Staatsangehörige für einen Zeitraum von 90 Tagen in den Schengen-Staaten aufhalten, ohne wie bisher ein Visum beantragen zu müssen. 

Hierzu die Pressemitteilung des Europäischen Rates: 

Der Rat hat am 27. Februar 2017 eine Verordnung verabschiedet, mit der georgische Staatsangehörige bei Reisen in die EU von der Visumpflicht befreit werden, sofern sie sich höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen dort aufhalten.

"Dieses Abkommen bringt die Menschen Georgiens und der EU einander näher und fördert zudem den Tourismus und die Geschäftsbeziehungen. Zuvor hat Georgien die hierfür erforderlichen Reformen durchgeführt, was Dokumentensicherheit, Grenzschutz, Migration und Asyl anbelangt. Überdies hat die jüngste Aktualisierung des Aussetzungsmechanismus den Weg für dieses Abkommen frei gemacht."

Carmelo Abela, maltesischer Minister des Innern und der nationalen Sicherheit

Die Verordnung muss noch vom Rat und vom Europäischen Parlament unterzeichnet werden. Sie wird sodann im EU-Amtsblatt veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten, zum selben Zeitpunkt wie der neue Mechanismus zur Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht.

Es handelt sich formal um eine Änderung der Verordnung 539/2001, mit der Georgien aus Anhang I (Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise in den Schengener Raum ein Visum benötigen) gestrichen und in Anhang II (Länder, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind) aufgenommen. Georgische Staatsangehörige mit einem biometrischen Reisepass benötigen für Geschäfts- und Urlaubsaufenthalte oder Familienbesuche in der EU von höchstens 90 Tagen künftig kein Visum mehr.

Dies gilt nach den Protokollen, die den EU-Verträgen beigefügt sind, nicht für Irland und das Vereinigte Königreich. Diese beiden Mitgliedstaaten regeln die Visumpflicht weiterhin in ihrem innerstaatlichen Recht.

Hintergrund

Im Dezember 2015 hatte die Kommission festgestellt, dass Georgien sämtliche Kriterien des Aktionsplans zur Visaliberalisierung erfüllt habe und daher von der Visumpflicht ausgenommen werden könne. Daraufhin unterbreitete sie am 9. März 2016 einen Vorschlag für die Befreiung georgischer Staatsangehöriger von der Visumpflicht. Am 13. Dezember 2016 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine Einigung über den neuen Aussetzungsmechanismus.

In Anbetracht der derzeitigen Migrationsbewegungen und der Sicherheitslage in der Europäischen Union und unter Berücksichtigung ihrer Vorschläge zur Visaliberalisierung für Georgien, die Ukraine, die Türkei und das Kosovo beschloss die Kommission im Mai 2016, einen Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung des geltenden Aussetzungsmechanismus vorzulegen. Nach dem geänderten Aussetzungsmechanismus kann die Befreiung von der Visumpflicht unter gewissen Umständen für die Staatsangehörigen eines bestimmten Landes ausgesetzt werden.

Die Institutionen vertraten die Ansicht, dass die Visaliberalisierung für Georgien zum selben Zeitpunkt wie der neue Aussetzungsmechanismus in Kraft treten sollte. Der Rat hat die Verordnung über den überarbeiteten Aussetzungsmechanismus ebenfalls am 27. Februar 2017 verabschiedet.

Link zur Pressemitteilung

Informationen der Deutschen Botschaft in Tbilissi

Wegen der Corona Krise ist auch die Regelung zur Einreise georgischer Staatsbürger nach Deutschland Veränderungen unterworfen. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf unserer Themenseite zu den Informationen der Deutschen Botschaft in Tbilissi.

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